Rechtliches
Kooperationsvereinbarung für DomikONG
Dies ist eine Übersetzung aus Gefälligkeit. Allein die spanische Fassung (es-ES) der Rechtsdokumente ist verbindlich und hat im Falle von Abweichungen Vorrang, wie in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen vorgesehen.
1. Gegenstand
Die vorliegende Kooperationsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen der DOMISIK S.L. („Domisik“) und der beitretenden gemeinnützigen Einrichtung, Tierschutzorganisation oder NGO (die „Einrichtung“ oder „DomikONG“), um ihrer Arbeit Sichtbarkeit zu verschaffen, Spenden und solidarische Dokens zu kanalisieren und Adoptionen sowie Kampagnen mit positiver Wirkung innerhalb des Domisik-Ökosystems zu fördern.
2. Rechtsnatur
Die Zusammenarbeit beschränkt sich auf eine Leistung der Verbreitung und Sichtbarmachung sowie auf die technische Vermittlung möglicher Spenden. Domisik ist in keinem Fall beteiligte Partei der Adoptions- oder Pflegestellenverfahren oder sonstiger Tätigkeiten, die die Einrichtung durchführt; diese liegen in der vollständigen und ausschließlichen Verantwortung der Einrichtung, einschließlich der zivilrechtlichen Haftung für jeglichen Anspruch, der sich daraus ergeben kann.
Das Verhältnis zwischen Domisik und der Einrichtung ist handelsrechtlicher und unabhängiger Natur und begründet weder ein Arbeitsverhältnis noch ein gesellschaftsrechtliches oder ein Handelsvertreterverhältnis. Die Einrichtung behält ihre volle rechtliche und organisatorische Autonomie und Unabhängigkeit.
3. Pflichten der Einrichtung
Ihre Rechtsstellung als ordnungsgemäß eingetragene gemeinnützige Einrichtung oder Tierschutzorganisation nachzuweisen und Domisik die Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die diese anfordert, um die Rechtmäßigkeit der Einrichtung und ihrer Tätigkeit zu überprüfen; das Profil kann bis zum Abschluss dieser Überprüfung im Zustand der Tätigkeitsaussetzung verbleiben.
Wahrheitsgemäße Informationen über ihre Tätigkeit, ihre Projekte und die Verwendung der Mittel bereitzustellen.
Die erhaltenen Mittel und Spenden für die angegebenen Zwecke zu verwenden und dabei die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
Die datenschutzrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Daten einzuhalten, auf die sie zugreift.
Die auf die Einwerbung von Spenden sowie auf das Tierwohl und den Tierschutz anwendbaren Vorschriften (einschließlich der Ley 7/2023) in den von ihr verwalteten Adoptions- und Pflegestellenverfahren sowie sonstigen Tätigkeiten einzuhalten.
4. Pflichten von Domisik
Der Einrichtung Sichtbarkeit auf der Plattform zu verschaffen.
Die für die Einrichtung bestimmten Spenden und solidarischen Dokens nachvollziehbar zu kanalisieren.
Die Daten der Einrichtung gemäß der Datenschutzerklärung zu verarbeiten.
5. Spenden, Dokens und Zahlungsströme
Die Geldspenden werden über Stripe abgewickelt. Domisik handelt bei der Übermittlung der Mittel als reiner technischer Vermittler, ohne sich diese anzueignen.
Unbeschadet des Vorstehenden behält sich Domisik das Recht vor, einen Prozentsatz der erhaltenen Spenden für die allgemeine Instandhaltung des Systems einzubehalten, sofern dies erforderlich ist, wobei dieser Prozentsatz in keinem Fall den jeweils auf der Plattform geltenden Prozentsatz der Vermittlungsprovision pro Transaktion überschreiten darf. Der anwendbare Prozentsatz wird der Einrichtung transparent und vor seiner Anwendung mitgeteilt, zusammen mit den Gebühren des Zahlungsdienstleisters, die gegebenenfalls weiterbelastet werden.
Die von der Gemeinschaft gespendeten solidarischen Dokens werden gemäß den Regeln des Dokens-Programms in Zuwendungen an die Einrichtung umgewandelt (apdo. 1 «Naturaleza de los Dokens» de los Términos del programa Dokens).
Domisik stellt Informationen bereit, die es der Einrichtung ermöglichen, gegebenenfalls die Spendenbescheinigungen mit steuerlicher Wirkung für die Spender auszustellen, wobei die Einrichtung für deren Ausstellung verantwortlich ist.
6. Datenschutz und Markennutzung
Jede Partei handelt als unabhängiger Verantwortlicher hinsichtlich der Daten, die sie für ihre eigenen Zwecke verarbeitet. Besteht eine Verarbeitung im Auftrag, so wird der entsprechende Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen (art. 28 RGPD).
Jede Partei ermächtigt die andere zur Verwendung ihrer Bezeichnung und ihres Logos ausschließlich im Rahmen und für den Zweck dieser Zusammenarbeit, unter Beachtung ihrer Markenrichtlinien.
7. Haftung, Laufzeit und Kündigung
Jede Partei haftet für ihre eigenen Pflichten. Die Einrichtung hält Domisik von Ansprüchen frei, die sich aus ihrer Tätigkeit und aus der Verwendung der erhaltenen Mittel ergeben.
Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder der Parteien unter Einhaltung einer angemessenen Vorankündigungsfrist gekündigt werden, oder mit sofortiger Wirkung bei schwerwiegendem Verstoß oder missbräuchlicher Verwendung der Mittel oder der Marke.
Im Falle einer Kündigung aufgrund einer Sanktion richten sich die wirtschaftlichen Folgen (einschließlich der möglichen Zurückbehaltung ausstehender Mittel als Schadensersatz und Verwaltungskosten) nach apdo. 5 «Efectos económicos de la suspensión, el bloqueo o la baja por sanción» de la Política de Abuso y Fraude, in Verbindung mit apdo. 5 «Donaciones, Dokens y flujos económicos».
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt spanisches Recht; die Parteien unterwerfen sich den Gerichten der Stadt Córdoba, sofern keine zwingende Vorschrift entgegensteht.